Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 1. September 2022

Klausel Nr. 1: Gegenstand und Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die einheitliche Grundlage für die Geschäftsverhandlungen und werden jedem Käufer systematisch zugesandt oder ausgehändigt, damit er eine Bestellung aufgeben kann.

Sie entsprechen den Regeln des Vertrags- und des Wettbewerbsrechts. Sie ergänzen den gemeinsamen Willen der Parteien in allen Punkten, in denen dieser nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde.ma

Die nachstehend beschriebenen Allgemeine Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten der vereinfachten Aktiengesellschaft AlterMatEco („AlterMatEco“) und ihrer gewerbetreibenden Kunden („Käufer“) im Rahmen des Verkaufs der folgenden Produkte fest: Biologisch abbaubare Aschenurnen, wie im Althanat-Katalog, eingetragene Marke von AlterMatEco, dargestellt, wobei klargestellt wird, dass die Firma AlterMatEco im Wesentlichen maßgeschneiderte Produkte liefert (die Aschenurnen werden hinsichtlich der Endbearbeitung und der verwendeten Materialien entsprechend der Wahl des Käufers aus den von der Firma AlterMatEco für ein bestimmtes Modell angebotenen technischen Möglichkeiten personalisiert).

Die Angebote der von AlterMatEco zum Verkauf angebotenen Produkte gelten vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit.

Darüber hinaus sind die im Katalog genannten Eigenschaften, Maße, Gewichte, Fotos und grafischen Darstellungen nur Richtwerte.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle Verkäufe von AlterMatEco an Käufer der gleichen Kategorie, unabhängig von den Klauseln, die in den Dokumenten des Käufers enthalten sein können, insbesondere seinen allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Jede Annahme des Kostenvoranschlags/Bestellscheins einschließlich der Klausel „Ich habe die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie“ impliziert die vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vorrang vor allen anderen Dokumenten des Käufers und insbesondere vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen haben, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

AlterMatEco behält sich das Recht vor, abhängig von den mit dem Käufer geführten Verhandlungen von bestimmten Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen, indem Sonderbedingungen festgelegt werden, die in dem erstellten Kostenvoranschlag erscheinen. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unklarheit zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den im Angebot enthaltenen Sonderbedingungen haben die im Angebot genannten Sonderbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Teil des Vertrages zwischen AlterMatEco und dem Käufer sind:

  • die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die besonderen Bedingungen, die in dem von AlterMatEco und dem Käufer akzeptierten Kostenvoranschlag enthalten sind
  • die auf beliebige Weise angenommene Bestellung, insbesondere durch Empfangs- oder Auftragsbestätigung,
  • die von AlterMatEco stammenden Dokumente, die die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen;
  • die übermittelten technischen Dokumente (z. B. Lastenheft), die vor dem Zustandekommen des Vertrags mitgeteilt und von AlterMatEco und dem Käufer akzeptiert wurden,
  • der Lieferschein,
  • die Rechnung.

Klausel Nr. 2: Bestellungen

2-1 Aufgabe von Bestellungen

Die Verkäufe gelten erst nach Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlags durch AlterMatEco, der durch die Unterschrift des Käufers, die Mitteilung seiner innergemeinschaftlichen Umsatzsteuernummer und seiner Eintragungsnummer im Handels- und Gesellschaftsregister (oder gleichwertig) bestätigt wird, und der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme der Bestellung des Käufers durch AlterMatEco als abgeschlossen.

Die Annahme der Bestellung durch AlterMatEco erfolgt auf schriftlichem Wege (auch per E-Mail).

2-2 Stornierung der Bestellung

Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Käufer nach deren Annahme durch AlterMatEco weniger als 30 Tage vor dem vorgesehenen Lieferdatum des oder der bestellten Produkte, aus welchem Grund auch immer außer höherer Gewalt, verfällt die bei der Bestellung geleistete Anzahlung gemäß Klausel 4 „Zahlungsbedingungen“ der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rechts wegen an AlterMatEco und kann nicht zurückerstattet werden.

Klausel Nr. 3: Preise

Die Preise der verkauften Produkte sind diejenigen, die am Tag der Bestellung gültig sind. Sie werden in Euro und werden ohne Steuern berechnet. Sie werden um den am Tag der Bestellung geltenden Mehrwertsteuersatz und die Transportkosten sowie eventuell anfallende Zölle und Steuern erhöht (für Deutschland und die EU im Allgemeinen, wenn die Ware Frankreich verlässt, wird keine Mehrwertsteuer berechnet).

AlterMatEco räumt sich das Recht ein, seine Preise jederzeit zu ändern. AlterMatEco verpflichtet sich jedoch, die bestellten Produkte zu den bei der Registrierung der Bestellung angegebenen Preisen in Rechnung zu stellen.

Bei Lieferung aller Produkte wird eine Rechnung erstellt und dem Käufer ausgehändigt.

Klausel Nr. 4: Zahlungsbedingungen

4-1. Zahlungsfristen

Bei der Auftragserteilung ist es möglich, eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises der bestellten Produkte sowie der Lieferkosten zu leisten und den Restbetrag bei der Lieferung zu begleichen. Andernfalls wird der gesamte Betrag bei Lieferung bezahlt.

Die Zahlungen erfolgen per Überweisung.

4-2. Strafen für Zahlungsverspätungen

Gemäß Artikel L. 441-10, II des französischen Handelsgesetzbuchs sind Verzugszinsen und eine Pauschalentschädigung für Einziehungskosten fällig, wenn die Zahlung nicht am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum erfolgt. Der Verzugszinssatz beträgt 10 % pro Jahr und die Entschädigung 40 €. Die Strafen werden kapitalisiert und mit demselben Zinssatz von 10 % verzinst, wenn sie gemäß Artikel 1343-2 des französischen Zivilgesetzbuches mindestens für ein Jahr geschuldet werden. Diese Summen werden automatisch und von Rechts wegen von AlterMatEco erworben, ohne jegliche Formalität oder vorherige Inverzugsetzung.

Ein Zahlungsverzug führt zur sofortigen Fälligkeit aller Beträge, die AlterMatEco vom Käufer geschuldet werden, unbeschadet aller anderen Klagen, die AlterMatEco in diesem Zusammenhang gegen den Käufer erheben kann.

Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen behält sich AlterMatEco außerdem das Recht vor, die Lieferung der vom Käufer bestellten Produkte zu stornieren, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen und eventuelle dem Käufer gewährte Rabatte zu streichen.

Wenn der Käufer bei einer früheren Bestellung einer seiner Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (insbesondere Zahlungsausfall oder -verzug), kann ihm der Verkauf verweigert werden, es sei denn, der Käufer bietet zufriedenstellende Garantien oder leistet eine Barzahlung.

4-3. Verrechnungen

Ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von AlterMatEco und unter der Voraussetzung, dass die gegenseitigen Forderungen und Schulden sicher, liquide und fällig sind, kann der Käufer keine gültige Verrechnung zwischen eventuellen Strafen für verspätete Lieferung der bestellten Produkte oder Nichtübereinstimmung mit der Bestellung und den Summen, die der Käufer AlterMatEco für den Kauf der genannten Produkte schuldet, vornehmen.

Klausel Nr. 5 – Lieferzeit / Lieferung der bestellten Produkte

Die Fristen für die Lieferung/Übergabe der Produkte sind auf dem Kostenvoranschlag/Bestellschein angegeben.

Diese Fristen stellen keine Ausschlussfristen dar und ihre Nichteinhaltung kann AlterMatEco nicht zur Verantwortung ziehen. Lieferverzögerungen erlauben dem Käufer nicht, den Verkauf zu stornieren oder das Produkt abzulehnen. Lieferverzögerungen können nicht zu Abzügen, Strafen oder Schadensersatz führen.

Die Produkte werden auf Risiko und Gefahr des Käufers transportiert, der dafür verantwortlich ist, ihren guten Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung zu überprüfen. Wenn der Kunde Schäden oder fehlende Teile feststellt, muss er seine genauen und vollständigen Vorbehalte auf dem Transportdokument vermerken und seinen begründeten Protest in den Formen und Fristen wiederholen, die in Artikel L. 133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs vorgesehen sind.

AlterMatEco ist berechtigt, die Produkte insgesamt oder teilweise zu übergeben / zu liefern. In jedem Fall kann die Lieferung/Übergabe der Produkte innerhalb der Fristen nur unter der Bedingung erfolgen, dass der Käufer alle seine Verpflichtungen erfüllt hat und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.

Klausel 6 – Konformität der Lieferung

Die Produkte werden an dem auf dem Bestellformular angegebenen Ort übergeben/geliefert.

Die Lieferung erfolgt in FCA (free carrier)

  • entweder durch die direkte Übergabe der Ware an den Käufer in den Räumlichkeiten von AlterMatEco auf französischem Boden;
  • oder durch den Versand der Ware durch einen Spediteur, dessen Kosten vom Käufer übernommen werden;

Die bei der Registrierung der Bestellung angegebene Lieferfrist dient nur zur Orientierung und ist keinesfalls garantiert.

Folglich kann eine im Rahmen des Angemessenen liegende Verzögerung bei der Lieferung der Produkte nicht zu Folgendem führen:

  • Zuerkennung von Schadensersatz;
  • Stornierung der Bestellung.

Unbeschadet der anderen hierin enthaltenen Bestimmungen gilt die Konformität der Lieferung/Übergabe der Produkte in Bezug auf Menge und Qualität als angenommen, es sei denn, der Käufer hat bei der Annahme/Übergabe schriftliche Vorbehalte geäußert und diese innerhalb von 72 Stunden nach der Lieferung/Übergabe der Produkte gegenüber AlterMatEco bestätigt. Diese Vorbehalte oder Reklamationen müssen mit allen entsprechenden Belegen versehen sein.

Bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten und Fristen durch den Käufer kann keine Reklamation anerkannt werden.

AlterMatEco erstattet, repariert oder liefert ein anderes Produkt als Ersatz (soweit möglich) so schnell wie möglich und auf eigene Kosten, wenn die Vertragswidrigkeit vom Käufer ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen.

Klausel 7: Höhere Gewalt

Der Eintritt eines Falles höherer Gewalt hat zur Folge, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von AlterMatEco ausgesetzt wird. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von AlterMatEco liegt und den normalen Betrieb der Herstellung oder des Versands der Produkte behindert.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Fälle:

  • das Eintreten einer Naturkatastrophe;
  • Erdbeben, Sturm, Feuer, Überschwemmung usw.;
  • ein bewaffneter Konflikt, Krieg, Terroranschläge;
  • eine zwingende behördliche Anordnung (Einfuhrverbot, Embargo, Lockdown, Einschränkung der Bewegungsfreiheit);
  • Betriebsunfall, Maschinenbruch, Explosion;
  • Vollständige oder teilweise Streiks, die den reibungslosen Betrieb von AlterMatEco oder eines seiner Lieferanten, Subunternehmer oder Transportunternehmen behindern,
  • Unterbrechungen von Computer- und Telekommunikationssystemen;
  • Unterbrechung des Transports, der Energieversorgung, der Lieferung von Rohstoffen oder Ersatzteilen aus irgendeinem Grund oder die Erhöhung der Preise für die Rohstoffe, die zur Herstellung der verkauften Produkte verwendet werden, um mehr als 20 %;

Klausel Nr. 8: Eigentumsvorbehaltsklausel

AlterMatEco behält das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, in Haupt- und Nebenkosten. In Ermangelung der Zahlung des Preises zum vereinbarten Fälligkeitsdatum kann AlterMatEco die Produkte zurücknehmen und der Verkauf wird nach eigenem Ermessen automatisch aufgelöst; die bereits gezahlten Raten verbleiben als Entschädigung.

Darüber hinaus ist der Käufer für die verkauften Produkte verantwortlich, sobald sie physisch an den Käufer oder an einen Agenten oder Spediteur übergeben werden, wobei der Besitzübergang mit dem der Risiken verbunden ist.

Klausel Nr. 9: Garantie

AlterMatEco achtet sehr darauf, nur Qualitätsprodukte anzubieten, die den Vorschriften und Gepflogenheiten entsprechen.

AlterMatEco ist nur an eine Mittelverpflichtung gebunden.

AlterMatEco garantiert dem Käufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für alle Konformitätsmängel der Produkte und alle versteckten Mängel, die auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, unter Ausschluss jeglicher Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit, Unterlassung oder Schuld des Käufers oder des Eintretens eines Falles höherer Gewalt.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Käufer, das Produkt normal und entsprechend seiner auf dem Bestellschein angegebenen Spezifikationen zu nutzen und insbesondere die Bedingungen für die Lagerung, die Wartung und die Nichtverarbeitung oder den Kontakt mit bestimmten Materialien oder Substanzen (insbesondere keine Exposition gegenüber Wasser, Sonne oder Feuchtigkeit) einzuhalten.

Die Haftung von AlterMatEco kann nur im Falle eines Verschuldens oder einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit geltend gemacht werden und ist auf die direkten Schäden beschränkt, unter Ausschluss aller indirekten Schäden, welcher Art auch immer, und unter dem Vorbehalt, dass der Käufer die Lagerungs- und Nutzungsbedingungen einhält. In jedem Fall ist die Haftung von AlterMatEco gegenüber dem Käufer auf den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt, den der Käufer an AlterMatEco für den Auftrag gezahlt hat, der die Haftung von AlterMatEco ausgelöst hat.

Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer AlterMatEco unter Androhung des Erlöschens aller diesbezüglichen Ansprüche AlterMatEco innerhalb von maximal 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich über das Vorhandensein der Mängel informieren und einen fotografischen Nachweis vorlegen.

Klausel 10 – Verkaufsförderung

Sofern der Käufer nicht ausdrücklich per Brief mit Empfangsbestätigung etwas anderes vermerkt, behält sich AlterMatEco das Recht vor, den Namen des Käufers, sein Logo und seine Marke kostenlos und zeitlich unbegrenzt zu verwenden, zu erwähnen, darzustellen oder zu reproduzieren, auf allen Kommunikationsträgern und zu Werbezwecken.

Klausel 11 – Personenbezogene Daten und Verarbeitung dieser Daten

Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 wird daran erinnert, dass die vom Käufer angeforderten personenbezogenen Daten für die Bearbeitung seiner Anfrage und insbesondere für die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind.

Der Käufer hat gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (in der jeweils geltenden Fassung) jederzeit das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung, Widerspruch und Löschung der ihn betreffenden Daten.

Dieses Recht kann bei AlterMatEco, SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft) mit einem Kapital von 53.000 Euro, mit Sitz in 8 Chemin de la Noue – GESSICA CENTER – 21600 LONGVIC, E-Mail-Adresse: christophe.espanel@altermateco.fr, Telefon: +33 664-11-8008, ausgeübt werden.

Die personenbezogenen Daten, die vom Käufer für die Lieferung der Produkte durch AlterMatEco erhoben werden, lauten wie folgt:

  • Kontakt-E-Mail des Käufers
  • Vorname des Ansprechpartners beim Käufer
  • Nachname des Ansprechpartners beim Käufer
  • Berufliche Adresse des Ansprechpartners beim Käufer
  • SIRET-Nummer, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Firmenname des Käufers

AlterMatEco führt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch.

Sie dienen der Verwaltung der vom Käufer bestellten Produkte und deren Ausführung sowie der Rechnungsstellung und werden daher für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen aufbewahrt.

In Anwendung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO – Europäische Verordnung 2016/619) wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen personenbezogenen Daten in einer EDV-Datei insbesondere zu folgenden Zwecken gespeichert werden:

  • Ausführung und Überwachung der vom Käufer bestellten Produkte,
  • Durchführung vorvertraglicher oder nachvertraglicher Maßnahmen oder die Lieferung von Produkten,
  • Akquise, Produktion, Verwaltung und Nachverfolgung der vom Käufer bestellten Anfragen und Produkte,
  • Rechnungsstellung,
  • Buchhaltung.

Die gesammelten personenbezogenen Daten und die informatisierten Dateien, die personenbezogene Daten enthalten, sind für AlterMatEco und seine Mitarbeiter zur Einrichtung und Verwaltung der Kundenbeziehung bestimmt und können im Rahmen der Ausführung einer Bestellung an eventuelle Partner oder Dienstleister weitergegeben werden.

Die Erhebung personenbezogener Daten wird auf die Daten reduziert, die für den oben genannten Zweck unbedingt erforderlich sind, und die Erhebung erfolgt auf einem Medium, das die Qualität und Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden für die Dauer der vertraglichen Beziehungen aufbewahrt, unbeschadet der Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen.

Die Dauer der Speicherung übersteigt nicht den Zeitraum, der für die Zwecke, für die sie gesammelt und verarbeitet wurden, erforderlich ist.

Während dieses Zeitraums werden alle Mittel, die geeignet sind, die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, so eingesetzt, dass eine Beschädigung, Löschung oder ein Zugriff durch unbefugte Dritte verhindert wird. Jeder mögliche unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten wird dem Kunden mitgeteilt und den zuständigen Behörden in der Angelegenheit gemeldet.

In Übereinstimmung mit der DSGVO kann der Kunde, vorbehaltlich des Nachweises seiner Identität und gegebenenfalls der Vertretungsbefugnis der juristischen Person, für die er zu intervenieren erklärt, die folgenden Rechte ausüben:

  • Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten,
  • Recht auf Berichtigung etwaiger Fehler in den Dateien,
  • Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einzuschränken oder sich dagegen zu wehren,
  • Recht auf Widerruf seiner Einwilligung,
  • und unter bestimmten Umständen das Recht, sicherzustellen, dass diese Informationen an die betroffene Person oder an einen Dritten übermittelt werden.

All dies, außer in Fällen, in denen die Vorschriften die Ausübung dieser Rechte nicht zulassen.

Jede Beschwerde kann bei der Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten, französische Datenschutzbehörde) eingereicht werden.

Klausel 12 – Streitigkeiten

Der Käufer verpflichtet sich, sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten innerhalb eines Monats nach Auftreten der Streitigkeit mit der Firma AlterMatEco in Verbindung zu setzen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. In Ermangelung einer gütlichen Beilegung der Streitigkeit innerhalb eines Monats nach Kontaktaufnahme des Käufers mit AlterMatEco wird die Streitigkeit dem zuständigen Gericht vorgelegt. Es wird diesbezüglich klargestellt, dass alle Streitigkeiten, zu denen der vorliegende Vertrag und die daraus resultierenden Vereinbarungen Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Auflösung, ihrer Konsequenzen und ihrer Folgen dem Handelsgericht von Dijon (Frankreich) unterbreitet werden.

Klausel 13 – Sprache und anwendbares Recht

Wie ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, unterliegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Transaktionen dem französischen Recht.

Sie sind in französischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall ausschließlich der französische Text maßgebend.

Klausel 14 – Annahme durch den Kunden

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich vom Käufer genehmigt und akzeptiert, der erklärt und anerkennt, sie vollständig zu kennen und verzichtet daher darauf, sich auf jedes widersprüchliche Dokument und insbesondere auf seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen zu berufen, die für AlterMatEco nicht einklagbar sind, selbst wenn AlterMatEco von ihnen Kenntnis hat.